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Fortbildung

Neuraltherapeutisch tätige Ärzte mit Fähigkeitsausweis sind verpflichtet, sich regelmässig fortzubilden.

Die Qualitätssicherung zur weiteren Führung eines Fähigkeitsausweises wird durch den obligatorischen schriftlichen Nachweis einer periodischen Fortbildung von 30 Stunden innerhalb von 3 Jahren gewährleistet. Die SANTH ist hier das verantwortliche Kontrollorgan gegenüber der FMH.

Im Fortbildungskalender sind die empfohlenen und von der SANTH anerkannten in- und ausländischen Fortbildungsveranstaltungen aufgelistet. Ausserdem besteht die Möglichkeit, bei Kursleitern der SANTH zu hospitieren oder zur Repetition an Weiterbildungskursen teilzunehmen, was ebenfalls an die Fortbildung angerechnet werden kann.

Daneben haben sich verschiedene lokale Qualitätszirkel gebildet oder sind noch im Aufbau.

 

Fortbildungsveranstaltungen 2011

 

  Datum Beschreibung Ort
Schweiz noch nicht bekannt Silser-Woche 2012 Sils-Maria
       
       
Deutschland    
       

 

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